Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die i+R Wohnbau GmbHist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ardetzenberg-terrassen.at.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ sowie mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 vereinbar.

Im Rahmen der Evaluierung wurden kritische technische Barrieren – wie die uneingeschränkte Tastaturbedienbarkeit, die Sichtbarkeit des Tastaturfokus und ausreichende Touch-Zielgrößen – bereits erfolgreich und dauerhaft behoben.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen aktuell nicht vollständig barrierefrei:

  • Textalternativen und ARIA-Labels: Einige Bilder und grafische Elemente (wie Social-Media-Icons) verfügen noch nicht über ausreichende alternative Texte oder zugängliche Namen (ARIA-Labels). Dies erschwert die korrekte Erfassung durch Screenreader (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert, WCAG 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)) .

  • Struktur und semantische Auszeichnung: Die hierarchische Reihenfolge der Überschriften (H1 bis H6) wird stellenweise nicht strikt absteigend eingehalten. Zudem ist die Hauptsprache der Website im Quelltext nicht durchgehend korrekt definiert (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen, WCAG 2.4.6 Überschriften und Labels, WCAG 3.1.1 Sprache der Seite).

  • Navigation und Orientierung: Es fehlen derzeit Mechanismen, um wiederholte Inhaltsblöcke direkt zu überspringen (Sprunglinks), sowie alternative Navigationswege wie eine Sitemap oder eine Suchfunktion (WCAG 2.4.1 Blöcke umgehen, WCAG 2.4.5 Mehrere Wege).

  • Formulare: Bei den Formularfeldern fehlen teilweise die programmatisch verknüpften Labels und Autovervollständigungs-Attribute, die den spezifischen Eingabezweck für Assistenztechnologien definieren (WCAG 1.3.5 Eingabezweck bestimmen).

  • PDF-Dokumente: Einige zum Download angebotene Dokumente (wie detaillierte Verkaufspläne oder Broschüren) sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich, da beispielsweise PDF-Tags für Screenreader nicht durchgängig vorhanden sind (WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert).

    • Maßnahme/Alternative: Sollten Sie ein spezifisches Dokument dringend in einem barrierefreien Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen umgehend auf alternativem Weg zur Verfügung.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. Juni 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) erfolgte in Form einer Selbstbewertung, gestützt auf manuelle Überprüfungen und automatisierte Audits.

4. Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Dienstleistungen auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern – oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen –, teilen Sie uns dies bitte mit:

 

i+R Gruppe GmbH

Johann-Schertler-Straße 1
A-6923 Lauterach
+43 5574 6888
info@ir-gruppe.com
ir-gruppe.com

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden.

Das Sozialministeriumservice prüft im Rahmen der Marktüberwachung, ob Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) durch privatwirtschaftliche Unternehmen vorliegen. Sofern berechtigte Mängel an der Barrierefreiheit festgestellt werden, leitet das Sozialministeriumservice entsprechende Maßnahmen zur Behebung ein.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung und zur Einreichung von Beschwerden finden Sie auf der offiziellen Website des Sozialministeriumservice.